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  • Für zahnmedizinische Fachkräfte

NHIF-Vertrag für eine Zahnarztpraxis: Voraussetzungen und Änderungen

Registrierung, Leistungen, Personal und Unterlagen für NHIF-Verträge in Bulgarien sowie Meldungen bei Änderungen.

Erstellt am Aktualisiert am

Ein Ordner mit Unterlagen und Schlüssel auf einem Schreibtisch in einer Zahnarztpraxis.

Vertragspartner ist die Einrichtung für bestimmte Leistungen

Die Praxis braucht die erforderliche Registrierung für Tätigkeiten und Standorte, qualifizierte Zahnärzte und Ausstattung. Die persönliche Berufszulassung ersetzt weder die Einrichtungsregistrierung noch den Vertrag für ein Leistungspaket.

Artikel 13 des Nationalen Rahmenvertrags für Zahnleistungen 2026–2028 (NRD) umfasst Einzel- und Gemeinschaftspraxen der Grund- oder Spezialversorgung sowie zahnmedizinische und medizinisch-zahnmedizinische Zentren. Die Organisationsform richtet sich nach dem bulgarischen Gesetz über medizinische Einrichtungen. Der NRD ersetzt keine Gründungs- oder Änderungsregistrierung.

Zuständig ist die RZOK am registrierten Tätigkeitsort. Allgemeine Voraussetzungen nach Artikel 16 und besondere nach Artikeln 72–76 müssen während der gesamten Vertragsdauer bestehen. Geprüft am 19. Oktober 2026 anhand des Vertrags vom 16. September und seiner Anlagen.

Voraussetzungen des beantragten Pakets prüfen

Für alle Tätigkeiten gelten Registrierung, berufliche Voraussetzungen und Ausstattung nach Anlage 4. Mitgliedschaft im Bulgarischen Zahnärzteverband (BZS), Berufsrechte und Qualifikationen müssen das tatsächliche Team abbilden.

TätigkeitZusätzliche NRD-Prüfung
Spezialisierte ZahnchirurgieAnerkannte Fachrichtung nach Art. 73: Oral-, Kiefer- und Gesichtschirurgie oder dentale, orale und maxillofaziale Chirurgie
Spezialisierte KinderzahnmedizinAnerkannte Fachrichtung Kinderzahnmedizin nach Art. 74
Zahnbehandlung unter Allgemeinanästhesie bei versicherten Menschen mit psychischen ErkrankungenEinrichtungs- und Personalbedingungen nach Art. 75 sowie Standard für Anästhesie und Intensivmedizin
Intraorale und Panorama-RöntgenaufnahmenRegistrierte Röntgentätigkeit und Befähigung nach Art. 76
Mobile EinrichtungRegistrierung, Art. 77, zugelassene Orte, Zeitplan und Route

Ein Grundversorgungsvertrag erlaubt nicht automatisch alle Spezialleistungen. Bei Allgemeinanästhesie zählen Organisation und Standards der Einrichtung, nicht nur ein anwesender Spezialist. Das Paket gilt für bestimmte Patientengruppen und Voraussetzungen, nicht für jede gewünschte Sedierung.

Artikel 77 verlangt bei mobilen Einrichtungen unter anderem einen zugelassenen Ort und mindestens drei Monate ununterbrochene Tätigkeit dort. Tragbare Geräte oder angebotene Hausbesuche reichen nicht.

Antragsunterlagen zusammenstellen

Verwenden Sie die aktuellen Formulare auf der NRD-Seite. Artikel 79 umfasst Antragsteller- und Einrichtungsdaten mit sämtlichen Standorten, die Erklärung nach Anlage 4, aktuelle BZS-Mitgliedschaft und Berufscodes, Berufsrechtserklärungen sowie einschlägige Qualifikationen, Fachrichtungen und Röntgenbefähigungen. Hinzu kommen gegebenenfalls Tätigkeiten in anderen RZOK-Gebieten, BULSTAT-Registrierung der betreffenden von natürlichen Personen gegründeten Praxen und mobile Zeitpläne und Routen.

Für bisherige Vertragspartner gilt Artikel 80. Manche Unterlagen werden nur bei Änderung eingereicht oder durch eine Unverändert-Erklärung ersetzt; bestimmte Erklärungen und Dokumente sind erneut vorzulegen. Unveränderte Verhältnisse bedeuten nicht, dass nichts einzureichen ist. Prüfen Sie die vollständige Liste.

Artikel 81 schließt andere Vertragsunterlagen als nach Artikeln 79 und 80 aus. Klären Sie bei Nachforderungen die Anforderung und Frist. Bewahren Sie Eingangsnummer und Kopie auf.

Artikel 83 erlaubt elektronische, qualifiziert signierte Verträge, Nachträge und zugehörige Dokumente über das bulgarische System für sichere elektronische Zustellung. Gewöhnliche E-Mail ist diesem Weg nicht gleichgestellt.

Antragsfrist und Vertragsbeginn unterscheiden

Der Vertrag wurde im Staatsanzeiger Nr. 88 vom 25. September 2026 veröffentlicht. Paragraph 2 bestimmt dies als allgemeinen Beginn, mit gesonderten Startdaten für Preise und gemeldete Zeiten spezialisierter Pakete. Artikel 18 sieht 30 Tage ab Inkrafttreten für Antrag und Unterlagen vor. Bestätigen Sie letzte Abgabefrist und Annahme mit der RZOK. Bei Unvollständigkeit erfolgt schriftliche Mitteilung binnen sieben Tagen ab Feststellung und eine Nachbesserungsfrist von bis zu 14 Tagen. Bei erfüllten Voraussetzungen wird innerhalb der dort genannten Frist abgeschlossen.

Außerhalb regulärer Fristen erlaubt Artikel 19 Verträge bei festgestelltem Bedarf und Unterversorgung nach der Nationalen Gesundheitskarte. Eine neue Praxisregistrierung garantiert keinen jederzeitigen Vertrag. Lassen Sie den einschlägigen Weg schriftlich klären.

Paragraph 3 regelt den Beginn getrennt. Für bisherige Anbieter derselben Versorgungsart mit rechtzeitiger Unterschrift kann der Vertrag ab Inkrafttreten des NRD gelten. Neue Pakete oder erstmals teilnehmende Anbieter beginnen ab Unterzeichnung. Formularveröffentlichung, Antrag und Leistungsbeginn sind unterschiedliche Daten.

Angestellte, eigene Praxis und mehrere Standorte

Artikel 15 erlaubt Personal mit erforderlicher Ausbildung und Qualifikation; Arbeitsverhältnisse regelt der NRD nicht. Die NHIF-Auskunft zu Inhaber und Angestellten verknüpft die Vertragserfüllung mit der arbeitenden Einrichtung und rechtzeitiger Meldung, ohne Personal-, Registrierungs- oder Leistungsvoraussetzungen aufzuheben.

Eine Anstellung verhindert nicht allein einen Antrag über eine gesondert registrierte eigene Praxis. Laut NHIF verlangt der NRD nicht nur wegen dieses Antrags die Kündigung. Arbeitsrechtliche Pflichten, Registrierung und Vertragsfähigkeit sind getrennt zu prüfen.

Artikel 78 sieht pro Anbieter, RZOK und Vertragsgegenstand einen Vertrag vor; die Leistung kann an mehreren Standorten erfolgen. Daraus ergibt sich keine allgemeine Grenze für die Zahl eigener Gesellschaften.

Artikel 89 begrenzt gemeldete Zeit je Zahnarzt im Monatsdurchschnitt auf täglich sechs Stunden Grundversorgung und acht Stunden Kinder- oder chirurgische Versorgung bei einer Fünftagewoche. Verträge als Anbieter und Angestellter zählen zusammen. Mehrere Praxen schaffen keine jeweils eigenständige volle Zeitgrenze.

Änderungen fristgerecht melden

Änderungen der Umstände nach Artikeln 72–76, 78 und 79 sind der RZOK binnen sieben Tagen mit Dokumentkopie mitzuteilen. Dazu gehören Tätigkeitsbedingungen, Standorte und vertragsrelevante Unterlagen. Warten Sie nicht auf die nächste Abrechnung.

Bei vorübergehender Vertretung verlangt Artikel 90 eine Meldung binnen fünf Arbeitstagen ab Vertretungsbeginn. Die Vertretung braucht die Qualifikation und dokumentiert Leistungen mit eigenen Daten nach dem vorgeschriebenen Verfahren.

Ein neues Leistungspaket ist keine bloße Personal- oder Adressänderung. Artikel 20 begrenzt die Erweiterung des Vertragsgegenstands mit einer Ausnahme bei festgestelltem Bedarf. Klären Sie Grundlage und Vertragsgestaltung, bevor Sie die Leistung als NHIF-Versorgung anbieten.

Ein neuer NRD beseitigt keine Vertragsbeendigung als Sanktion

Artikel 21 ermöglicht einen neuen Vertrag nach zwölf Monaten ab Wirksamwerden einer Vertragsbeendigungssanktion. Entscheidend ist dieses Datum, nicht allein Kontrolle oder Erlass der Verfügung.

Nach Artikel 70 Absatz 2 endet der aktuelle Vertrag auch dann, wenn unter dem neuen NRD eine Sanktion aus dem vorherigen wirksam wird. Ein neuer Vertrag beseitigt diese Folge nicht. Im Streitfall sind Akt, Umfang, Daten und etwaige Rechtsmittel zu prüfen; eine Auskunft an einen anderen Anbieter entscheidet den eigenen Fall nicht.

Codes, Vergütungen und Meldungen erläutert die NHIF-Fachübersicht. Übermitteln Sie der RZOK für eine Vertragsfrage konkrete Einrichtungs-, Paket- und Änderungsdaten und bitten Sie um schriftliche Antwort.

Quellen

Alle Materialien für Fachkräfte

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